Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 11 U 47/04 (Kart) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 GWB, § 20 GWB, § 51 PostG, § 4 Nr 11 UWG
Wettbewerbsbeschränkung: Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsverzerrender Quersubventionierung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidriges Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens - Quersubventionierung; Kampfpreisbildung; Exklusivlizenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klage auf Unterlassung der Verteilung einer kostenlosen Fernsehzeitschrift mit Werbebeilagen durch einen Briefzustelldienst; Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsverzerrender Quersubventionierung; Unzulässiges Ausnutzung einer auf dem Gebiet ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2004 - 12 O 23/04
- LG Frankfurt/Main, 23.07.2004 - 12 O 23/04
- OLG Frankfurt, 13.01.2005 - 26 U 46/04
- OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 11 U 47/04 (Kart)
Papierfundstellen
- NJW 2005, XII
- GRUR 2005, 611
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60
Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 11 U 47/04
Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot wird also durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen nur dann verletzt, wenn die marktbeherrschende oder marktstarke Stellung des diskriminierenden oder behindernden Unternehmens gerade auf dem Markt besteht oder sich auswirkt, auf dem das betroffene Unternehmen behindert oder unterschiedlich behandelt wird (BGHZ 33, 259 - Molkereigenossenschaft; BGHZ 83, 238 -Meierei -Zentrale; WRP 1988, 594 - Sonderungsverfahren; OLG München WuW/E DE-R 790). - BGH, 23.03.1982 - KZR 28/80
Diskriminierung auf Drittmärkten
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 11 U 47/04
Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot wird also durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen nur dann verletzt, wenn die marktbeherrschende oder marktstarke Stellung des diskriminierenden oder behindernden Unternehmens gerade auf dem Markt besteht oder sich auswirkt, auf dem das betroffene Unternehmen behindert oder unterschiedlich behandelt wird (BGHZ 33, 259 - Molkereigenossenschaft; BGHZ 83, 238 -Meierei -Zentrale; WRP 1988, 594 - Sonderungsverfahren; OLG München WuW/E DE-R 790). - EuG, 20.03.2002 - T-175/99
DASS DIE DEUTSCHE POST ÜBER DIE MITTEL FÜR DIE ÜBERNAHME DER GEMEINSCHAFTLICHEN …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 11 U 47/04
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20.3.2002 T-175/99-UPS) stellt der Tatbestand der Quersubventionierung für sich genommen allerdings noch kein wettbewerbsrechtlich relevantes Problem dar.